Wichtiges

Hier findet Ihr eine Übersicht über wichtige Themen und Infos rund um unsere Ski-Abteilung. Bei Fragen könnt ihr aber auch gerne jederzeit auf uns zukommen. Unsere Kontaktdaten findet Ihr hier.

Skikursteilnehmer müssen Vereinsmitglieder seinexpand_more

Nichtmitglieder dürfen in Bayern nicht unterrichtet werden. Das Unterrichten von Skikursen im Verein ist durch die Bayerische Skischulverordnung § 6 Absatz 3 des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus geregelt und besagt, dass der Skiunterricht ausschließlich nur an Vereinsmitgliedern zum satzungsgemäßen Vereinszweck erlaubt ist. Die Verordnung ist seit 1971 gültig und wird von den Staatlichen Skischulen überprüft.